Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Kirchenbaustiftung MelsungerLand" mit Sitz in Melsungen
Die vom Vorstand in der Sitzung am 20.01.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 und § 13 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 02.04.2025
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (5) – 30