Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Kirchenbaustiftung MelsungerLand"

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Kirchenbaustiftung MelsungerLand" mit Sitz in Melsungen

Die vom Vorstand in der Sitzung am 20.01.2025 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 und § 13 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 02.04.2025

Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (5) – 30

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