Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „cdw Stiftung" mit Sitz in Kassel
Die vom Vorstand in den Sitzungen am 17.10.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 12.12.2024
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (1) – 109