Naturschutz

Aufgaben der ONB

Naturschutzziele

Die Aufgaben des Naturschutzes ergeben sich maßgeblich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG).

Artenschutz

Ein graugefiederter Graupapagei, Hintergrund unscharf.

Tier- und Pflanzenarten

Washingtoner Artenschutzabkommen

1973 wurde in Washington das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" abgeschlossen.

Bereitstellung und Vermittlung von Grundlagendaten zum Bodenschutz, insbesondere für die kommunale Landschaftsplanung

  • Abstimmung von Beurteilungs- und Bewertungskriterien
  • Erarbeitung bodenrelevanter Themen in der Landschaftsplanung

Wassersportmöglichkeiten

Sport und Naturschutz

Wassersportmöglichkeiten der nordosthessischen Gewässer (Kanusport auf der Diemel, Eder, Fulda, Schwalm, Werra und Weser)