Vorhaben der Windpark Hofgeismar GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28127 Bremen

Vorhaben der Windpark Hofgeismar GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28127 Bremen; zur Waldrodung für den Ausbau der Zuwegung und für die Standorte der Windenergieanlagen für den Windpark Hofgeismar Heuberg.

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Die Windpark Hofgeismar GmbH & Co. KG beantragte mit Datum vom 6. Oktober 2021 und 18. März 2022 bei der oberen Forstbehörde Genehmigungen zur Rodung von Wald nach § 12 Abs. 2 des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) in Verbindung mit § 15, 17 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für den Ausbau der Zuwegung sowie für die Errichtung der Windenergieanlagen.

Dies wurde erforderlich, da die Rodungsgenehmigung für die Zuwegung vom 21. August 2017 sowie die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 17. März 2017 konzentrierte Genehmigung zur Waldumwandlung nach § 12 Abs. 6 HWaldG erloschen sind.

Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären.

Aufgrund der Merkmale des Vorhabens sowie der getroffenen Vorkehrungen ergeben sich folgende wesentliche Gründe für die Feststellung:

Insgesamt erfolgen im Rahmen des Ausbaus der Zuwegung sowie für die Errichtung der Windenergieanlagen Waldumwandlung auf 32.273m².

Vor dem Hintergrund der Aufteilung der Rodungen für die Errichtung der Windenergieanlagen auf zwei Teilflächen und der Kleinflächigkeit der Rodungen für die Zuwegung entlang bestehender Wege und in Kurvenbereichen, sowie der antragsgegenständlichen Vermeidungsmaßnahmen gab es im Rahmen der überschlägigen Prüfung keine Hinweise auf das Vorliegen von erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.

Kassel, den 07.03.2023

Regierungspräsidium Kassel
RPKS - 26-88 h 06/9-2019/11
RPKS - 26-88 h 06/9-2019/2

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