Lagerung von Flüssigkeiten

Abfall und REACH

Werden aus Abfällen Wertstoffe zurückgewonnen und sollen diese als Produkte vermarktet sollen, unterliegen diese als Stoffe, Zubereitungen und im Einzelfall auch als Erzeugnisse der REACH-Verordnung.

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Seit dem 01.06.2007 gilt das neue, europaweit einheitliche Chemikalienrecht REACH.

Abfälle im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG sind dabei von den stoffbezogenen Verpflichtungen der REACH-Verordnung ausgenommen.

Soweit jedoch aus Abfällen Wertstoffe zurückgewonnen und als Produkte vermarktet werden sollen, unterliegen diese als Stoffe, Zubereitungen und im Einzelfall auch als Erzeugnisse der REACH-Verordnung.

Das Dezernat IV/F 43.2 - Immissionsschutz - Chemie West, Chemikalienrecht des Regierungspräsidiums Darmstadt ist hessenweit für die Registrierungspflichten nach der REACH-Verordnung zuständig.

Nähere Informationen und Ansprechpartner zu REACH finden Sie über die untenstehenden Links.

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