Grundwasser
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Das 2011 begonnene Beratungsprogramm des Landes zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern wird bis 2027 fortgesetzt.
Für die im 3. Bewirtschaftungsplan ausgewiesenen WRRL-Maßnahmenräume (Gebiete mit einem höheren Belastungspotential) wird ab dem Jahr 2022 das Beratungsangebot der gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung als ergänzende Maßnahme des Maßnahmenprogramms fortgeführt. Diese Beratung wird den Landwirtinnen und Landwirten aufbauend auf der flächendeckenden Grundberatung durch den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) angeboten.
Zielsetzung ist die Minderung der durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgerufenen Belastungen von Grundwässern (vornehmlich Nitrat, regional auch Ammonium, Sulfat und/oder ortho-Phosphat) mit dem Ziel der Trendumkehr und Erlangung bzw. Erhaltung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Die Inhalte der Beratung sollen hinsichtlich eines ganzheitlicheren Ansatzes zum gewässerschützend durchgeführten Humusaufbau sowie zu den Fruchtfolgen und zum Anbau von Zwischenfrüchten vertieft werden.
Die gewässerschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung beruht auf dem Prinzip der freiwilligen Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe. Landwirtinnen und Landwirte, die innerhalb der festgelegten Maßnahmenräume wirtschaften, profitieren von einzelbetrieblichen und Gruppenberatungsangeboten. Die entstehenden Beratungskosten sowie die Kosten für beratungsbegleitende Maßnahmen (z.B. Bodenanalysen) werden vom Land Hessen übernommen.
Darüber hinaus wird innerhalb der WRRL-Maßnahmenräume eine Erosionsschutzberatung angeboten. Zielsetzung ist die Minderung/Verhinderung des Eintrags von Phosphorverbindungen sowie die Erosionsminderung in Oberflächengewässer mit Tiefenlinie.
Die Regierungspräsidien haben die Beratungsleistung für den Zeitraum ab 2022 EU-weit neu ausgeschrieben und an unterschiedliche Beratungsinstitutionen vergeben. Für den Beratungszeitraum ab 2022 wurden kleine Maßnahmenräume zu größeren zusammengefasst, sodass es im Regierungsbezirk Kassel aktuell 11 Maßnahmenräume gibt. Die neuen Maßnahmenräume untergliedern sich in sog. Teilbereiche, die den alten Maßnahmenräumen größtenteils entsprechen. Darüber hinaus wurde ein Modulkonzept entwickelt, das ab 2022 einheitlich in ganz Hessen in der WRRL-Beratung angewandt werden soll, um einen einheitlichen Beratungsstandard zu gewährleisten und die Beratung, noch mehr als bisher, in die Fläche zu bringen.
Zuständigkeitsbereich Kassel:
Region: Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Landkreis Schwalm-Eder, Landkreis Waldeck-Frankenberg
E-Mail: Dezernat31-1@rpks.hessen.de
Name des WRRL-Maßnahmenraumes | Teilbereiche des WRRL-Maßnahmenraumes |
KS_1 | Guxhagen und Umgebung, Malsfeld |
KS_2 | Untere Schwalm, Schwalm-Knüll |
KS_3 | Kassel-Nord |
KS_5 | Korbach-Süd |
KS_6 | Bad Wildungen-Edertal-Bad Zwesten, Balhorn-Martinhagen |
KS_7 | Oberes Edertal, Frankenberg-Frankenau-Gemünden-Haina |
Zuständigkeitsbereich Bad Hersfeld:
Region: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Werra-Meißner
E-Mail: Dezernat31-2@rpks.hessen.de
Name des WRRL Maßnahmenraumes | Teilbereiche des WRRL-Maßnahmenraumes |
HEF_1 | Witzenhausen, Waldkappel, Werratal |
HEF_2 | Bad Hersfeld-Ludwigsau-Neuenstein, Bebra-Nentershausen-Wildeck, Baunetal, Burghaun-Hünfeld |
HEF_3 | Fulda-Flieden-Kalbach-Neuhof-Großenlüder-Eichenzell, Künzell-Dipperz-Petersberg, Hofbieber-Nüsttal, Tann (Rhön), Ebersburg-Eichenzell-Gersfeld-Poppenhausen |
HEF_4 | Nord-Osthessisches Bergland |
Tel.: 0561 106 4267
E-Mail: dezernat31-1@rpks.hessen.de
Tel.: 0561 106 2941
E-Mail dezernat31-2@rpks.hessen.de