WRRL-Zielsetzung
Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten „guten Zustand“ für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Auch in Hessen befinden sich zahlreiche Gewässer noch nicht in einem guten Zustand. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme, der Ergebnisse der Gewässerüberwachung, der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, der Defizitanalyse und der konkreten Bewirtschaftungsziele wurde ein für Hessen spezifischer Bewirtschaftungsplan sowie ein erstes Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszyklus 2009 - 2015 erarbeitet. Der zweite Bewirtschaftungszyklus erstreckte sich von 2015 – 2021. Aktuell befinden sich Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm im 3. Bewirtschaftungszyklus 2021 - 2027.
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen wurden diese nach Abschluss des erforderlichen Beteiligungsverfahrens wiederum festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Sie sind damit für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich, stellen für die Jahre bis 2027 eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Wasserwirtschaft dar und schaffen die Voraussetzungen für die Erreichung der von der WRRL vorgegebenen Ziele.
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