Unter industriellem Abwasser versteht man Abwasser aus Anlagen für gewerbliche und industrielle Zwecke, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser oder...
Wasserrechtliche Erlaubnisse für die Einleitung von industriellem Abwasser
Um das Wasser angemessen schützen zu können, bedarf nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) jede Benutzung von Gewässern der behördlichen Zulassung.
Beim Neubau von gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen oder bei wesentlichen Änderungen dieser Anlagen prüft das Regierungspräsidium, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
Industrie- und Gewerbeabwässer sind gegenüber natürlichem Flusswasser oft stark verunreinigt. Sie müssen daher in Abwasserreinigungsanlagen gereinigt werden, bevor sie in ein Gewässer eingeleitet werden.
In Hessen gibt es ca. 25.000 Betriebe, die für den Gewässerschutz von Bedeutung sind, weil mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird oder Abwasser anfällt, das wegen seiner Inhaltsstoffe nicht ohne vorhergehende Behandlung in ein Gewässer oder eine kommunale Kläranlage eingeleitet werden darf.