In der Altflächendatei nach § 8 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG) sind Altablagerungen, Altstandorte und sonstige Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen erfasst.
Die Erteilung von Auskünften aus der Altflächendatei erfolgt nach § 5 der Altflächendateiverordnung.
Anfallende Gebühren werden nach der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Umweltministeriums erhoben. Der Gebührenrahmen liegt je nach Aufwand der Recherche zwischen 25 und 600 Euro...