Tierarzneimittel
Die Tierarzneimittelüberwachung ist ein wichtiger Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie hilft dabei, dass Lebensmittel von gesunden Tieren erzeugt werden und nicht mit Arzneimittelrückständen belastet sind. Durch die Kontrolle des Antibiotika-Einsatzes soll einer steigenden Resistenzentwicklung entgegen gewirkt werden. Die Überwachungstätigkeit schließt dabei die Herstellung, den Handel, die Anwendung und die Abgabe von Tierarzneimitteln mit ein. Das Veterinärdezernat beim Regierungspräsidium Kassel nimmt im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung Aufgaben in eigener Zuständigkeit und im Auftrag der Landräte des Bezirks und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel wahr. Zur Überwachung der Tierarzneimittelüberwachung gehören:
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke und Überwachung
Die Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken
Bescheinigung über die Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke und Überwachung
Überwachung von Tierheilpraktikern
Das Regierungspräsidium Kassel überwacht im Bezirk Personen oder Berufsgruppen, die zur Anwendung bei Tieren bestimmte Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig erwerben, in Verkehr bringen, lagern oder bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein (z. B. Tierheilpraktiker, Klauenpfleger).
Die Überwachung landwirtschaftlicher Nutztierhalter
Der Einsatz von Tierarzneimitteln wird überwacht und es werden Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren durchgeführt.
Fachaufsicht über die Landräte und den Oberbürgermeister
Das Regierungspräsidium Kassel ist die Fachaufsichtsbehörde der Landräte des Bezirks und des Oberbürgermeisters der Stadt Kassel im Bereich des Tierarzneimittelwesens