Die Entsorgung von bzw. der Umgang mit Abfällen ist in einer großen Anzahl von Rechtsvorschriften reglementiert. Hierzu zählt neben europarechtlichen Vorschriften wie der EG-Abfall-Rahmenrichtlinie insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), in dem z. B. die fünfstufige Abfallhierarchie festgeschrieben ist, und das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG).