Durch die Förderung von Verbundausbildungen soll das Ausbildungsangebot stabil gehalten und inhaltlich verbreitert werden.
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse in hessischen Unternehmen mit unter 500 Beschäftigen, die als Verbundausbildungen begonnen werden. Eine Verbundausbildung ist eine Kooperation zwischen mindestens zwei Partnern pro Ausbildungsverhältnis, die durch gegenseitige Ergänzungen in einem Berufsbild vollständig ausbilden können.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, einer Festbetragsförderung für externe Ausbildungstage und, unter bestimmten Voraussetzungen, aus einem Zuschuss für Koordinierungsleistungen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht. Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Dabei ist die Reihenfolge des Antragseingangs maßgebend.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in dem im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Merkblatt und in der Richtlinie.
Eine Antragstellung für die Verbundausbildung ist nicht mehr möglich.