Straßenverkehrsordnung
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Zu seinem Aufgabenbereich gehören ferner die Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen auf den Straßen, die mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z.B. Radsport- und Motorsportveranstaltungen), sofern sich die Veranstaltungen über das Gebiet einer ansonsten zuständigen Kreisordnungsbehörde hinaus erstrecken.
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von LKW-Fahrverboten auf nordosthessischen Bundes- und Landesstraßen, ist das Regierungspräsidium Kassel ebenfalls zuständig, wenn sich die Sperrung auf mehr als einen Landkreis auswirkt. Diese Voraussetzung ist bei allen Sperrungen von Bundesstraßen gegeben, mit Ausnahme der B 324.
Teamleitung
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Tel.: 0561 106 1680
Fax: 0561 106 1641
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StVO allgemein
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Veranstaltungen
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LKW-Fahrverbote / Ausnahmegenehmigungen
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