Personenverkehr
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Darüber hinaus wird von den jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden für grenzüberschreitenden Linienverkehr das Einvernehmen eingeholt, sofern dieser Verkehr durch den Regierungsbezirk führt.
Weitere Aufgaben sind die Erstattungen von Fahrgeldausfällen nach dem Schwerbehindertengesetz und für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs.
Das Regierungspräsidum Kassel ist Genehmigungsbehörde für den Gelegenheitsverkehr in Form von Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Verkehr mit Mietomnibussen.
Das Regierungspräsidium Kassel übt die Fachaufsicht über Taxen- und Mietwagenverkehr aus.
Downloads:
Gelegenheitsverkehr
Björn Weinreich
Tel.: 0561 106 3330
Fax: 0611 327 640 918
E-Mail: bjoern.weinreich@rpks.hessen.de
Linienverkehr
Carola Schütt
Tel.: 0561 106 3322
Fax: 0561 106 1641
E-Mail: carola.schuett@rpks.hessen.de
Leonie Strutwolf
Tel.: 0561 106 3325
Fax: 0561 106 1641
E-Mail: leonie.strutwolf@rpks.hessen.de
Personenfernverkehr
Carola Schütt
Tel.: 0561 106 3322
Fax: 0561 106 1641
E-Mail: carola.schuett@rpks.hessen.de
Erstattung von Fahrgeldausfällen SGB IX
Leonie Strutwolf
Tel.: 0561 106 3325
Fax: 0561 106 1641
E-Mail: leonie.strutwolf@rpks.hessen.de