Glücksspiel
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Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Hierunter fallen u.a. Lotterien, Sportwetten und der Betrieb von Spielhallen. An öffentlichen Glücksspielen dürfen keine Minderjährigen und keine gesperrten Spieler teilnehmen
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