Stiftungen

Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Waldecksches Diakonissenhaus Sophienheim"

Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung Waldecksches Diakonissenhaus Sophienheim " mit Sitz in Bad Arolsen

Die vom Kuratorium in der Sitzung am 11.07.2024 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 und § 13 Absatz 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.

Kassel, den 17.09.2024
Regierungspräsidium Kassel

41 - 25 d 04/11 - (6) – 8

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