Regierungspräsidium führt Lärmminderungsplanung durch
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Lärm zählt zu einem der gravierendsten Umweltprobleme in der Bevölkerung.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Verpflichtung, eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Die aktuellen Lärmkartierungen des Landes Hessen für den Straßenverkehr und nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken in den Landkreisen (und in den Ballungsräumen zusätzlich der Straßenbahnverkehrs- und Industrielärm) sowie für die Schienenlärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes finden Sie hier:
Lärmkartierung des Landes Hessen
Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes
Die Lärmaktionspläne Hessen der 3. Runde des Regierungsbezirks Kassel treten mit der Bekanntgabe im Staatsanzeiger am 4. Mai 2020 in Kraft.
Die Lärmaktionspläne können hier angesehen werden:
- Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
- Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel
Den Zwischenstand der Prüfaufträge für Verkehrslärmschutzmaßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Runde 3 –Landkreise- (Maßnahmenstand Juli 21 Veröffentlichung.pdf) können sie unten downloaden.
Aus dem Bereich der Stadt Kassel existiert lediglich der selbst gegebene Prüfauftrag für nächtliche Tempo-30-Strecken aus Lärmschutzgründen, welcher noch nicht abgearbeitet ist. Aufgrund des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes werden seitens der Lärmaktionsplanung keine direkten Prüfaufträge an die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kassel erteilt.
Weitere Ergebnisse können erst mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Runde 4 im Jahr 2023 bekannt gegeben werden.
Für die die Aufstellung des Lärmaktionsplanes der Haupteisenbahnstrecken des Bundes für Maßnahmen in Bundeshoheit ist gemäß § 47 e Absatz 4 BImSchG seit dem 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig. Bei den bundeseigenen Nebenstrecken wirkt es an der Lärmaktionsplanung mit.Hier gelangen Sie zur Lärmminderungsplanung des Eisenbahnbundesamtes.
Dezernat 33.1 Immissions- und Strahlenschutz
Tel.: 0561 106 4747