Erlöschen der „Stiftung Karlskirche“ mit Sitz in Kassel
Die gem. § 88 in Verbindung mit den §§ 47 bis 53 BGB erforderliche Liquidation der
„Stiftung Karlskirche“
wurde von mir für abgeschlossen erklärt.
Die Stiftung ist erloschen.
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (1) – 88
Kassel, 07.03.2023