Soforthilfe für Ihr Unternehmen
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Stand: 1. Juni 2020
Die Frist zur Vorlage von Anträgen nach dem Corona-Virus-Soforthilfsprogramm Hessen 2020 ist mit Ablauf des 31. Mai 2020 geendet.
Alle bis 24:00 Uhr eingegangen Anträge werden selbstverständlich bearbeitet. Nutzen Sie für Rückfragen bitte das Funktionspostfach.
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E-Mails vom Regierungspräsidium Kassel enden auf "@rpks.hessen.de", E-Mails im Kontext des Antragsverfahrens versenden wir nur mit der Absenderadresse coronahilfe@rpks.hessen.de
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Vorsicht: Betrugsversuche im Kontext der Corona-Hilfen
Im Internet werden aktuell E-Mails mit dem Betreff "Corona Zuschuss - Bestätigung und Belehrung" oder der Auffoderung zur Datenübermittlung an das Finanzamt verbreitet. Die Absende-Adressen enden auf @(Bundesland).DE.COM. Die korrekten Adressen der Bundesländer enden auf @(Bundesland).de, in Hessen immer auf "HESSEN.DE".
Wenn Sie derartige Mails erhalten, öffnen Sie bitte NICHT die Anlagen oder Links in diesen Mails. Informieren Sie das Hessen Cyber Competence Center.