Weitere Aufgaben
Lastenausgleich
Für Millionen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges und dessen Folgen ihre Existenzgrundlage bzw. Vermögenswerte verloren haben, waren die Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz eine Hilfe zur wirtschaftlichen Eingliederung und zur Existenzsicherung.
Heute ist der Lastenausgleich im Wesentlichen abgeschlossen. Zuletzt lag der Schwerpunkt der Arbeit in der Rückforderung von Lastenausgleichszahlungen aufgrund der Rückgabe, Wiederverfügbarkeit oder der Entschädigung von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern.
Kontakt
Andrea Wagner-Schwabe
Tel.: 0561 106 2656
Fax: 06 11/3 27 64-05 53
E-Mail : andrea.wagner-schwabe@rpks.hessen.de