Jugendhilfeangelegenheiten
Kinder, Jugend, Familie
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© S. Hofschläger, Pixelio
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu der Rechtsaufsicht über Jugendämter, der Erstattung von Kosten der Jugendhilfe an Jugendämter durch das Land Hessen und zu dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Rechtsaufsicht über Jugendämter
Jugendhilfe
Das Regierungspräsidium Kassel ist Rechtsaufsichtsbehörde über die Jugendämter seines Bezirks.
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Kontakt
Irene Lübeck
Tel.: 0561 106 2644
Fax: 0561 106 2553
E-Mail: soziales@rpks.hessen.de