Für die laufende Pflege der jüdischen Friedhöfe und der Gräber werden den Kommunen jährliche Pauschalen gewährt, deren Verwendung durch Begehungen und Protokolle überwacht und abgesichert werden. Im Rahmen der notwendig anstehenden Instandsetzungs- und Sicherungsarbeiten (auch nach Vandalismusschäden) wird nach Prüfung die Zustimmung für die Ausführung der Maßnahmen erteilt und die Höhe der Übernahme der Kosten festgelegt sowie die Abrechnung durchgeführt. Bei klärungsbedürftigen Sachverhalten werden die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen in die Entscheidungen einbezogen. Innerhalb des Regierungsbezirks werden 104 jüdische Friedhöfe betreut.
Ebenso wird auch bei den Kriegsgräbern, die in öffentliche Obhut genommen worden sind, verfahren. Neben der Pauschale für die Pflege der Gräber erhalten die Kommunen eine Ruherechtsentschädigung für die Grabstätten, da Kriegstoten ein ewiges Ruherecht zusteht. Zusätzliche Aufgabenstellungen ergeben sich bei der Verlegung von Gräbern aus Streulage in eine geschlossene Anlage oder bei Neugestaltung von Grabanlagen nach Zusammenlegungen. Im Regierungsbezirk befinden sich 18.748 Einzelgräber und Sammelgräber mit einer Fläche von 1.235,5 qm, die betreut werden.
Das Regierungspräsidium Kassel ist für die beschriebenen Aufgaben im seinem Regierungsbezirk zuständig.
Rechtsgrundlagen
•Richtlinien für die Sicherung und Betreuung der jüdischen Friedhöfe in Hessen
•Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)