Standesamtsaufsicht und mehr
Personenstandsrecht
Personenstand.jpg

© Pixabay
Im Folgenden werden die Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums Kassel bezüglich des Personenstandswesen erläutert.
Als Personenstand wird die sich aus dem Familienrecht ergebende Stellung einer Person bezeichnet. Diese Umfasst die Geburt, den Tod, die Ehe und die damit namensrechtlich verbunden Tatsachen.
Kontakt
Frau Börner Tel.:0561 106 2132 Fax: 0611 32764 0123 E-Mail: personenstand@rpks.hessen.de |