Sportstättenförderung
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Sportstättenförderung (Bauvorhaben)
Das Land Hessen fördert Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten. Im Einzelnen können dies sein Neubau-, Ersatzneubau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen.
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport; das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet die Mittelabrufe, zahlt die Fördermittelraten aus, prüft die Zwischen- und Endverwendungsnachweise und begleitet die Baumaßnahmen verwaltungsmäßig.
Das Regierungspräsidium Kassel ist zuständig für Bauvorhaben im Regierungsbezirk Kassel.
Rechtsgrundlagen
- Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR -
- Landeshaushaltsordnung - LHO -
- Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau (vereinseigener Sportstättenbau)
- Sonder - Investitionsprogramm "Hallenbäder"
- Sonder - Investitionsprogramm "Sportland Hessen"
Dorothea Nolte
Tel.: 0561 106 2663
Fax: 0561 106 1631
E-Mail: dorothea.nolte@rpks.hessen.de
Petra Kistner
Tel.: 0561 106 2524
Fax: 0561 106 1631
E-Mail: petra.kistner@rpks.hessen.de