Schutz von Frauen vor Gewalt
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Antragsberechtigt sind die Träger von Angeboten des Kinderschutzes und Einrichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Landesmittel für ihre regelhafte Finanzierung erhalten:
- Frauenhäuser,
- Beratungs- und Interventionsstellen,
- Frauennotruf-Beratungsstellen,
- Einrichtungen mit einer Spezialisierung auf die Prävention und den Schutz vor Gewalt im Namen der Ehre,
- Einrichtungen, die auf die Bekämpfung des Menschenhandels und die Armutsprostitution spezialisiert sind,
- Einrichtungen des Kinderschutzes, insbesondere zum Schutz vor sexuellem Missbrauch (Sexualstraftaten gegen Kinder und Jugendliche) und Kindesmisshandlung.
Es können Mittel für Mehrkosten, die durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus entstanden sind bzw. entstehen werden, beantragt werden. Anerkannt werden pademiebedingte Mehrkosten, die nach dem 11. März 2020 entstanden sind.
Die Mehrkosten sind mittels Angaben auf dem Antragsformular und der Anlage „Kostenübersicht“ darzulegen.
Leistungen werden nur gewährt, wenn für die pandemiebedingten Mehrkosten keine anderen Zuwendungen oder Leistungen in Anspruch genommen werden, welche die gleichen Mehrkosten ausgleichen, und keine anderen Ansprüche auf Ausgleichzahlungen bestehen.
Die Anträge können bis spätestens zum 30.04.2021 mit den beizufügenden Unterlagen auf dem Postweg beim
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 57
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
eingereicht werden. Die Richtlinie, Formulare und Hinweis zum Förderprogramm finden Sie bei den Downloads.
Downloads:
Susanne Klapp
Tel.: 0561 106 2540
Fax: 0611 327 640 553
E-Mail: susanne.klapp@rpks.hessen.de