Jugend- und Familienhilfe
Kinder- & Jugenderholung
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Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs werden Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung gefördert. Einzelheiten über die Durchführung der Förderung können den nebenstehenden Grundsätzen entnommen werden.
Anträge auf Förderung dieser Maßnahmen sind bei den örtlich zuständigen Jugendämtern zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Finanzausgleichsgesetz - FAG -
- Grundsätze für die Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Landeshaushaltsordnung - LHO -
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften
Besondere Nebenbestimmungen
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