2018 bis 2020
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Die Bundesregierung stellte mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 dem Land Hessen zusätzliche Mittel in Höhe von rund 86 Millionen Euro für Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Hierbei wurde erstmalig das Betreuungsangebot für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt finanziell unterstützt.
Mit der Ergänzenden Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 bis 2020 wurden für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2018 begonnen wurden, die Förderpauschalen erhöht und neue Fördertatbestände ergänzt.
Das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 bzw. 2018 bis 2020 wird zusammen mit dem neuen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 und dem neuen Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 als Gesamtprogramm gesehen.
Es besteht keine Möglichkeit mehr, Fördermittel aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2018 bis 2020 zu beantragen. Eine Antragstellung im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 und im Landesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuung“ 2020 bis 2024 ist noch möglich.
Downloads:
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte aufgrund des oben beschrieben Antragsverfahrens zunächst an den jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Julia Peter
Tel.: 0561/106-3327
Fax: 0611/32764-0553
E-Mail: julia.peter@rpks.hessen.de
Alina Kolbe
Tel.: 0561/106-2561
Fax: 0611/32764-0553
E-Mail: alina.kolbe@rpks.hessen.de
Christin Hoffmann
Tel.: 0561/106-2646
Fax: 0611/32764-0553
E-Mail: christin.hoffmann@rpks.hessen.de
Miriam Wiegand
Tel.: 0561/106-2641
Fax: 0611/32764-0553
E-Mail: miriam.wiegand@rpks.hessen.de