Verbundausbildung in Unternehmen während der Corona-Pandemie
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Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse in hessischen Unternehmen mit unter 500 Beschäftigen, die als Verbundausbildungen begonnen werden. Eine Verbundausbildung ist eine Kooperation zwischen mindestens zwei Partnern pro Ausbildungsverhältnis, die durch gegenseitige Ergänzungen in einem Berufsbild vollständig ausbilden können.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, einer Festbetragsförderung für externe Ausbildungstage und, unter bestimmten Voraussetzungen, aus einem Zuschuss für Koordinierungsleistungen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht. Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Dabei ist die Reihenfolge des Antragseingangs maßgebend.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in dem im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Merkblatt und in der Richtlinie.
Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2022/2023 ist voraussichtlich ab dem 01.04.2022 möglich. Für das Ausbildungsjahr 2021/2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.
Der Antrag ist vor dem Ausbildungsbeginn elektronisch zu stellen.
Weiter zur Antragstellung: hier
Downloads:
Caroline Hirt
Tel.: 0561 106 4091
Fax: 0611 32764 1662
E-Mail: caroline.hirt@rpks.hessen.de
Daniela Beck
Tel.: 0561 106 2503
Fax: 0611 32764 1662
E-Mail: daniela.beck@rpks.hessen.de