Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler/innen
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Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sein.
Die Auszubildenden
- müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein,
- dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter, bzw. den Antragstellern/Gesellschaftern nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein,
- die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden.
Antragsberechtigt sind
Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr.
Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung mindern eine Förderung nach diesem Programm.
Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden.
Dabei ist die Reihenfolge des Antragseingangs maßgebend.
Die Antragsstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium in Kassel.
Die Gewährung von Zuschüssen ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die entsprechenden Fördermittel im Landeshaushalt 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Antragsschluss ist der 31. Juli 2022.
Downloads:
Regierungsbezirk Kassel
Sandra Thiel
Tel.: 0561 106 4166
Fax: 0611 32764 1662
E-Mail: Ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de
Regierungsbezirk Gießen
Doris Schaub
Tel.: 0561 106 4090
Fax: 0611 32764 1662
E-Mail: Ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de
Regierungsbezirk Darmstadt
Caroline Hirt
Tel.: 0561 106 4091
Fax: 0611 32764 1662
E-Mail: Ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de