Beihilfe
Heilpraktiker
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Die Aufwendungen für Leistungen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind angemessen bis zur Höhe der zwischen den Heilpraktikerverbänden und dem Bund als Beihilfeträger geschlossenen Vereinbarung vom31.Juli 2013.
Das Land Hessen ist dieser Vereinbarung mit Wirkung zum 1. September 2013 beigetreten.
Anlage 4 HBeihVO (Aufwendungen für Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen)