Häufig gestelle Fragen (FAQ)
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Abschlag/Vorschuss
Wie erhalte ich einen Vorschuss auf meine Beihilfe
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Anschlussheilbehandlungen (AHB) : Für Anschlussheilbehandlungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus angetreten werden, ist eine vorherige Anerkennung nicht erforderlich.
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Antragsberechtigung: Wer darf einen Beihilfeantrag stellen?
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Beihilfebemessungssatz: In welcher Höhe werden meine beihilfefähigen Aufwendungen erstattet?
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Beihilfebemessungssatz Bescheinigung: Welche Angaben benötigt die Beihilfestelle, um eine Bescheinigung über den für Sie gem. § 15 HBeihVO geltenden Bemessungssatz ausstellen zu können?
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Beitragszuschüsse: Haben Beitragszuschüsse des Arbeitgebers/ Rentenversicherungsträgers Einfluss auf die Höhe der Beihilfeleistungen?
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Beurlaubung: Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Beihilfeberechtigung während einer Beurlaubung?
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Dienstunfall: Dienstunfallbedingte Krankheitsaufwendungen sind ausschließlich bei der für Sie zuständigen Stelle geltend zu machen.
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Ehegatteneinkommen: Informationen zur Beihilfeberechtigung und zur Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes um 5 v.H. des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten
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Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP): Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für eine EAP beihilfefähig?
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Familien- und Haushaltshilfen: Unter welchen Voraussetzungen kann ich bis zu welcher Höhe diese Leistungen in Anspruch nehmen?
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Familienversicherung: Unter welchen Voraussetzungen haben Ehegatten und Kinder einen Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?
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Haftpflichtiger Dritter: Kann ich unfallbedingte Krankheitsaufwendungen geltend machen obwohl ein haftpflichtiger Dritter vorhanden ist?
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Heilbehandlungen: Für ärztlich verordnete Heilbehandlungen sind Höchstbeträge festgelegt
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Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs: Die Impfkosten von Beihilfeberechtigten gegen Gebärmutterhalskrebs sind bis zum 18. Lebensjahr beihilfefähig.
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Kieferorthopädische Behandlungen: Für kieferorthopädische Behandlungen legen Sie bitte dem ersten Beihilfeantrag, mit dem Sie diese Aufwendungen geltend machen, den Heil- und Kostenplan bei. Achtung: Wird die kieferorthopädische Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen, ist sie nur in seltenen Ausnahmefällen beihilfefähig; in einem solchen Fall empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage
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Künstliche Befruchtung: Sind Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung beihilfefähig?
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Legasthenie: Legasthenie ist keine Erkrankung i.S. des § 6 Abs. 1 HBeihVO. Aufwendungen für eine derartige Behandlung sind daher nicht beihilfefähig (VV zu § 6 Abs. 1 Tz. 3 HBeihVO).
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Tarifbeschäftigte: a)Nach dem 30.04.2001 eingestellte Tarifbeschäftigte haben keinen Beihilfeanspruch. b) In welchen Fällen habe ich einen Anspruch?
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Sonderurlaub: Unter welchen Voraussetzung besteht eine Beihilfeberechtigung während des Sonderurlaubs?
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Studenten: Was muss ich beachten wenn sich mein Kind als Student bei einer Fach- oder Hochschule einschreibt?
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Todesfall eines Beihilfeberechtigten: Was muss ich im Todesfall eines Beihilfeberechtigten beachten?
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Wehrdienst: Es besteht keine Beihilfeberechtigung während des gesamten Zeitraumes der Ableistung des Wehrdienstes, da weder Familien-, Orts-, noch Sozialzuschlag gezahlt wird.
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