Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

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Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung vom 26.10.2023 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Neugenehmigung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen nach Nr. 8.12.1.1, Nr. 8.12.2, Nr. 8.11.2.1, Nr. 8.11.2.3 und Nr. 8.11.2.4 des Anhang 1 der 4. BImSchV

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