Anerkennung der Familienstiftung Uhrig 2023 mit Sitz in Neuhof - Rommerz als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung habe ich die mit Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung vom 09. Oktober 2023 errichtete Familienstiftung Uhrig 2023 mit Sitz in Neuhof - Rommerz durch Stiftungsurkunde vom 31. Oktober 2023 als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt.
Kassel, den 31. Oktober 2023
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 – (2) - 71