Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Stiftung der Sparkasse Borken-Schwalmstadt" mit Sitz in Schwalmstadt
Die vom Vorstand in der Sitzung am 30.05.2023 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 24.10.2023
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (5) – 35