Genehmigung der Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung der „Franz Oppermann Stiftung" mit Sitz in Lohfelden
Die vom Vorstand in der Sitzung am 04.10.2023 beschlossene Änderung und Neufassung der Stiftungssatzung wird hiermit gem. § 85a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes (HStG) in der zurzeit gültigen Fassung genehmigt.
Kassel, den 24.10.2023
Regierungspräsidium Kassel
41 - 25 d 04/11 - (4) – 18