Änderung des LSGs „Auenverbund Fulda“, Teil Hauneaue im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Anhörung zur Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Fulda“ im Bereich der Hauneaue im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Lesedauer:3 Minuten

Öffentliche Bekanntmachung

Anhörung zur Änderung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Fulda“ im Bereich der Hauneaue im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Es ist geplant, das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Auenverbund Fulda“ im Bereich der Hauneaue innerhalb des Landkreises Hersfeld-Rotenburg flurstücksgenau abzugrenzen. Einzelne Flurstücke sollen dabei aus dem LSG entlassen werden. Gleichzeitig soll das LSG um einzelne Flurstücke erweitert werden. Betroffen sind Flurstücke in den Gemarkungen Bad Hersfeld, Unterhaun, Oberhaun, Sieglos, Eitra, Bodes, Hermannspiegel, Odensachsen, Meisenbach, Müsenbach, Mauers, Neukirchen, Rhina, Wehrda und Unterstoppel.

Dazu ist eine Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ vom 28. Januar 1993 (GVBl. I S. 56) erforderlich. Das Regierungspräsidium Kassel führt als obere Naturschutzbehörde das dazu notwendige Anhörungsverfahren gemäß § 22 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) durch.

Der Anhörungstext wird zusammen mit den Übersichts- und Abgrenzungskarten, dem Entwurf der Änderungsverordnung und dem Erläuterungsbericht für eine Entlassungsfläche

in der Zeit vom 04. September 2023 bis einschließlich 16. Oktober 2023

auf dieser Internetseite bereitgestellt und kann von jeder Person eingesehen werden. Die Dokumente sind unter der Rubrik „Downloads“ zu finden.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der oberen Naturschutzbehörde, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder unter der Email-Anschrift: fuRPKSnaturschutz@rpks.hessen.de vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken sollten begründet werden.

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Naturschutzbehörde -

Geschäftszeichen RPKS - 24-29 l 0200/6-2018/14

Schlagworte zum Thema